Praktikumsvertrag
Der Praktikumsvertrag wird zwischen dem Praktikanten und dem Betrieb geschlossen. Der Vertag ist auf eine bestimmte Zeitdauer festgelegt und beinhaltet alle Rechten und Pflichten beider Seiten.
Damit der Praktikant die praktischen Erkenntnisse des Berufsalltags sammeln kann, wird der Praktikumsgeber den Praktikanten i.d.R. sinnvoll beschäftigen ohne ihn als volle Arbeitskraft zu verpflichten. Für den Praktikanten soll das Lernen im Vordergrund stehen; er läuft im Betrieb als zusätzliche Hilfe mit, verpflichtet sich sich jedoch dazu, die aufgetragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die Anweisungen zu befolgen, die ihm in der Praktikumszeit aufgetragen werden. Das Praktikumsverhältnis kann von beiden Seiten aus bei Vorlage gewichtiger Gründe vorzeitig aufgelöst werden. Der Betrieb garantiert mit dem Praktikumsplatz nicht für eine spätere Übernahme. Die Ausnahme macht ein Vorpraktikum, das als Voraussetzung gilt, um in eine bestimmte Berufsausbildung einzusteigen. Die Arbeit des Praktikanten wird oft unentgeltlich verrichtet, in einigen Fällen gewährt der Betrieb eine Praktikumsvergütung. Der Praktikumsgeber stellt dem Praktikanten ein Zeugnis oder eine Bescheinigung über die Tätigkeiten und Leistungen während des Arbeitspraktikums aus. Dies sieht der Praktikumsvertrag vor und kann für z.B. zukünftige Bewerbungsschreiben von Vorteil sein. |
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